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Schutz vor Übertragung des Coronavirus
 

Schutz vor Übertragung des Coronavirus

Verhaltensmaßnahmen für die Tätigkeit des Rauchfangkehrers zum Schutz vor der Übertragung des Coronavirus!

  •  Wenn Sie Husten, Fieber verbunden mit Atembeschwerden haben, gehen Sie nicht zur Arbeit, sondern rufen Ihre Geschäftsführung an um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Eventuell Hotline 1450 anrufen.
  • Dasselbe gilt, wenn Sie wissen, dass sich jemand in Ihrer unmittelbaren Umgebung mit dem Corona-Virus oder jemand, mit dem Sie in den letzten 2 Wochen länger als 15 Minuten in einem Abstand von weniger als 1,5 m Kontakt hatten, infiziert hat.
  • Sollten Grippekranke oder mit dem Corona Virus infizierte Personen in einem Kunden-Haushalt leben, sollen die Arbeiten dort auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. (Eventuell an der Türe vorm Eintreten fragen)
  • Schütteln Sie den Kunden nicht die Hand, sondern verweisen Sie auf die aktuellen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Bei Verwendung eines herkömmlichen Kehrbuches bitten Sie die Kunden mit eigenen Kugelschreibern zu unterschreiben und halten Sie die Kehrmappe selbst.
  • Bei Verwendung des elektronischen Kehrbuches sprechen Sie mit Ihrer Geschäftsführung ab, ob Sie selbst vorübergehend und ausnahmsweise die Arbeiten bestätigen dürfen/sollen.
  • Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände (20 Sekunden lang mit Wasser und Seife),.
  • Generell, wenn Sie niesen oder husten, bedecken Sie Nase und Mund mit einem Taschentuch oder dem gebeugten Ellbogen, werfen Sie das Taschentuch sofort weg und waschen Sie danach gründlich Ihre Hände.
  • Verwenden Sie ein alkoholisches Hände-Desinfektionsmittel, wenn verfügbar.
  • Achten Sie darauf, Ihre Augen, Nase und Mund nicht mit ungewaschenen Händen oder mit den Handschuhen zu berühren.
  • Vermeiden Sie generell engen Kontakt zu Personen mit Erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen. Halten Sie immer einen Abstand von 1,5 Metern.
  • Vermeiden Sie große Menschenansammlungen

 

Auszeichnung Rauchfangkehrer sind nun UNESCO-Kulturerbe
 

Auszeichnung Rauchfangkehrer sind nun UNESCO-Kulturerbe

Österreichische Rauchfagkehrer haben Glück: Sie können sich ab nun zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe zählen.

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Glücksbringer
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Komm ins Team der steirischen Rauchfangkehrer!

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